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Sura 4
Aya 12
12
۞ وَلَكُم نِصفُ ما تَرَكَ أَزواجُكُم إِن لَم يَكُن لَهُنَّ وَلَدٌ ۚ فَإِن كانَ لَهُنَّ وَلَدٌ فَلَكُمُ الرُّبُعُ مِمّا تَرَكنَ ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ يوصينَ بِها أَو دَينٍ ۚ وَلَهُنَّ الرُّبُعُ مِمّا تَرَكتُم إِن لَم يَكُن لَكُم وَلَدٌ ۚ فَإِن كانَ لَكُم وَلَدٌ فَلَهُنَّ الثُّمُنُ مِمّا تَرَكتُم ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ توصونَ بِها أَو دَينٍ ۗ وَإِن كانَ رَجُلٌ يورَثُ كَلالَةً أَوِ امرَأَةٌ وَلَهُ أَخٌ أَو أُختٌ فَلِكُلِّ واحِدٍ مِنهُمَا السُّدُسُ ۚ فَإِن كانوا أَكثَرَ مِن ذٰلِكَ فَهُم شُرَكاءُ فِي الثُّلُثِ ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ يوصىٰ بِها أَو دَينٍ غَيرَ مُضارٍّ ۚ وَصِيَّةً مِنَ اللَّهِ ۗ وَاللَّهُ عَليمٌ حَليمٌ

Rudi Paret

Und von der Hinterlassenschaft eurer Gattinnen steht euch die Hälfte zu, falls sie keine Kinder haben. Falls sie jedoch Kinder haben, steht euch ein Viertel davon zu. (Auch dies) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) von ihnen getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihnen hinterlassenen) Schuld. Und euren Gattinnen steht ein Viertel zu von dem, was ihr (Männer) hinterlaßt, falls ihr keine Kinder habt. Falls ihr jedoch Kinder habt, ein Achtel. (Auch dies) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) von euch getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von euch hinterlassenen) Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau von seitlicher Verwandtschaft (kalaala) beerbt wird und er (bzw. sie) einen Halbbruder oder eine Halbschwester hat, steht jedem von den beiden ein Sechstel zu. Wenn es mehr (als zwei) sind, teilen sie sich in ein Drittel (und zwar) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (hinterlassenen) Schuld. Dabei soll niemand schikaniert werden. (Das gilt) als Verordnung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist mild