Ihr Gläubigen! Erfüllt die Verpflichtungen (`uquud) (die Allah euch auferlegt hat)! (Zum Schlachten) erlaubt ist euch ein jedes Stück Vieh, mit Ausnahme dessen, was euch (in der Schrift als verboten) verlesen wird. Jedoch dürft ihr, während ihr euch (bei der Wallfahrt) im Weihezustand befindet, Wild nicht für erlaubt halten. Allah entscheidet, was er will.