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Sura 4
Aya 11
11
يوصيكُمُ اللَّهُ في أَولادِكُم ۖ لِلذَّكَرِ مِثلُ حَظِّ الأُنثَيَينِ ۚ فَإِن كُنَّ نِساءً فَوقَ اثنَتَينِ فَلَهُنَّ ثُلُثا ما تَرَكَ ۖ وَإِن كانَت واحِدَةً فَلَهَا النِّصفُ ۚ وَلِأَبَوَيهِ لِكُلِّ واحِدٍ مِنهُمَا السُّدُسُ مِمّا تَرَكَ إِن كانَ لَهُ وَلَدٌ ۚ فَإِن لَم يَكُن لَهُ وَلَدٌ وَوَرِثَهُ أَبَواهُ فَلِأُمِّهِ الثُّلُثُ ۚ فَإِن كانَ لَهُ إِخوَةٌ فَلِأُمِّهِ السُّدُسُ ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ يوصي بِها أَو دَينٍ ۗ آباؤُكُم وَأَبناؤُكُم لا تَدرونَ أَيُّهُم أَقرَبُ لَكُم نَفعًا ۚ فَريضَةً مِنَ اللَّهِ ۗ إِنَّ اللَّهَ كانَ عَليمًا حَكيمًا

Rudi Paret

Allah verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es (ausschließlich) Frauen sind, (und zwar) mehr als zwei, stehen ihnen zwei Drittel der Hinterlassenschaft zu; wenn es (nur) eine ist, die Hälfte. Und den beiden Eltern steht jedem ein Sechstel der Hinterlassenschaft zu, wenn der Erblasser Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine beiden Eltern ihn beerben, steht seiner Mutter ein Drittel zu. Und wenn er (in diesem Fall auch noch) Brüder hat, steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Berücksichtigung) einer (etwa) vom Erblasser getroffenen testamentarischen Verfügung oder einer (von ihm hinterlassenen) Schuld. - Ihr wißt nicht, wer von euren Vätern und Söhnen euch im Hinblick auf (den) Nutzen (den ihr von ihm habt) am nächsten steht. (Das gilt) als Verpflichtung von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise.