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Sura 60
Aya 10
10
يا أَيُّهَا الَّذينَ آمَنوا إِذا جاءَكُمُ المُؤمِناتُ مُهاجِراتٍ فَامتَحِنوهُنَّ ۖ اللَّهُ أَعلَمُ بِإيمانِهِنَّ ۖ فَإِن عَلِمتُموهُنَّ مُؤمِناتٍ فَلا تَرجِعوهُنَّ إِلَى الكُفّارِ ۖ لا هُنَّ حِلٌّ لَهُم وَلا هُم يَحِلّونَ لَهُنَّ ۖ وَآتوهُم ما أَنفَقوا ۚ وَلا جُناحَ عَلَيكُم أَن تَنكِحوهُنَّ إِذا آتَيتُموهُنَّ أُجورَهُنَّ ۚ وَلا تُمسِكوا بِعِصَمِ الكَوافِرِ وَاسأَلوا ما أَنفَقتُم وَليَسأَلوا ما أَنفَقوا ۚ ذٰلِكُم حُكمُ اللَّهِ ۖ يَحكُمُ بَينَكُم ۚ وَاللَّهُ عَليمٌ حَكيمٌ

Rudi Paret

Ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie (ob sie auch wirklich gläubig sind)! - Allah weiß (allerdings) besser über ihren Glauben Bescheid (als ihr). Wenn ihr (auf Grund der Prüfung) festgestellt habt, daß sie (wirklich) gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück (fa-laa tardschi`uuhunna ilaa l-kuffaari)! Die gläubigen Frauen sind diesen nicht (zur Ehe) erlaubt, und umgekehrt. Gebt ihnen aber, was sie (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben haben! Und es ist keine Sünde für euch, sie (eurerseits) zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Aber haltet nicht an den (ehelichen) Verbindungen mit ungläubigen Frauen fest (da sie euch nach eurem übertritt zum Islam nicht mehr zur Ehe erlaubt sind)! Verlangt (von den Ungläubigen), was ihr (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben habt! Und sie sollen (im umgekehrten Fall) verlangen, was sie (ihrerseits) ausgegeben haben. Das (zaalikum) ist die Entscheidung (hukm) Allahs. Er entscheidet zwischen euch. Allah weiß Bescheid und ist weise (hakiem).