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Sura 2
Aya 196
196
وَأَتِمُّوا الحَجَّ وَالعُمرَةَ لِلَّهِ ۚ فَإِن أُحصِرتُم فَمَا استَيسَرَ مِنَ الهَديِ ۖ وَلا تَحلِقوا رُءوسَكُم حَتّىٰ يَبلُغَ الهَديُ مَحِلَّهُ ۚ فَمَن كانَ مِنكُم مَريضًا أَو بِهِ أَذًى مِن رَأسِهِ فَفِديَةٌ مِن صِيامٍ أَو صَدَقَةٍ أَو نُسُكٍ ۚ فَإِذا أَمِنتُم فَمَن تَمَتَّعَ بِالعُمرَةِ إِلَى الحَجِّ فَمَا استَيسَرَ مِنَ الهَديِ ۚ فَمَن لَم يَجِد فَصِيامُ ثَلاثَةِ أَيّامٍ فِي الحَجِّ وَسَبعَةٍ إِذا رَجَعتُم ۗ تِلكَ عَشَرَةٌ كامِلَةٌ ۗ ذٰلِكَ لِمَن لَم يَكُن أَهلُهُ حاضِرِي المَسجِدِ الحَرامِ ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ وَاعلَموا أَنَّ اللَّهَ شَديدُ العِقابِ

Adel Khoury

Und vollzieht die Wallfahrt und den Pilgerbesuch für Gott. Wenn ihr behindert seid, dann gebt, was an Opfertieren erschwinglich ist. Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihren erlaubten Schlachtort erreicht haben. Wer von euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, der hat eine Ersatzleistung zu bringen: Fasten oder Almosen oder Tieropfer. Wenn ihr nun in Sicherheit seid, so soll derjenige, der nach dem Pilgerbesuch (das normale Leben) bis zur (Zeit der) Wallfahrt genossen hat, darbringen, was an Opfertieren erschwinglich ist. Wer es nicht vermag, der soll während der Wallfahrt drei Tage fasten und sieben, nachdem ihr zurückgekehrt seid: Das sind insgesamt zehn. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht im Bezirk der heiligen Moschee wohnen. Fürchtet Gott und wißt, daß Gott eine harte Strafe verhängt.