Wer über genügend Mittel verfügt, soll die Ausgaben (die er für eine entlassene Frau zu machen hat) dementsprechend reichlich (min sa`atihie) bemessen. Wer dagegen in seinem Lebensunterhalt beschränkt ist, soll von dem (Wenigen) ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah verlangt von niemand mehr, als was er ihm gegeben hat. Er wird, nachdem es jemand schwer gehabt hat (ba`da `usrin), Erleichterung schaffen.