Laßt die (entlassenen) Frauen (während ihrer Wartezeit) da wohnen, wo ihr (selber) gemäß euren Mitteln wohnet (min wudschdikum)! Schikaniert sie nicht in der Absicht, sie (im Wohnraum) zu beengen! Und wenn sie schwanger sind, dann macht (die nötigen) Ausgaben für sie, bis sie zur Welt gebracht haben, was sie (als Frucht ihres Leibes in sich) tragen! Wenn sie für euch (gemeinsame Kinder von euch) stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn! Und beratet euch miteinander in rechtlicher Weise! Und wenn ihr einander Schwierigkeiten macht, dann soll eine andere Frau (das Kind) für den (betreffenden) Mann stillen.