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Sura 65
Aya 2
2
فَإِذا بَلَغنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمسِكوهُنَّ بِمَعروفٍ أَو فارِقوهُنَّ بِمَعروفٍ وَأَشهِدوا ذَوَي عَدلٍ مِنكُم وَأَقيمُوا الشَّهادَةَ لِلَّهِ ۚ ذٰلِكُم يوعَظُ بِهِ مَن كانَ يُؤمِنُ بِاللَّهِ وَاليَومِ الآخِرِ ۚ وَمَن يَتَّقِ اللَّهَ يَجعَل لَهُ مَخرَجًا

Rudi Paret

Und wenn die (betreffenden) Frauen ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise! Und nehmt zwei rechtliche Leute (zawai `adlin) von euch zu Zeugen, und legt (über die endgültige Erledigung der Angelegenheit) vor Allah Zeugnis ab! Das (zaalikum) ist eine Ermahnung an diejenigen (von euch), die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Wenn einer gottesfürchtig ist, schafft Allah ihm einen Ausweg