Prophet! Wenn ihr Frauen scheidet, dann tut das unter Berücksichtigung ihrer Wartezeit (li-`iddatihinna), und berechnet die Wartezeit (genau)! Und fürchtet Allah, euren Herrn! Ihr dürft sie nicht (vor Ablauf ihrer Wartezeit) aus ihrem Haus ausweisen, und sie brauchen (ihrerseits) nicht (vorher) auszuziehen, es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Das sind die Gebote Allahs. Wer die Gebote Allahs übertritt, frevelt gegen sich selber (indem er sich ins Unrecht setzt). Du weißt nicht, ob nicht Allah vielleicht nachträglich eine neue Lage schafft (yuhdithu ba`da zaalika amran) (und der betreffende Mann froh ist, wenn er die Scheidung seiner Frau rückgängig machen kann).