Erlaubt ist euch (dagegen auch während der Wallfahrtszeit), Fische zu fangen und sie zu verspeisen, euch und den Reisenden (die unterwegs sind) zu Nutz (und Frommen). Aber verboten ist euch das Jagen auf dem Festland, solange ihr euch (als Pilger) im Weihezustand befindet. Und fürchtet Allah, zu dem ihr (dereinst bei der Auferstehung) versammelt werdet!