Ihr Gläubigen! Tötet kein Wild, während ihr euch (bei der Wallfahrt) im Weihezustand befindet! Wenn einer von euch vorsätzlich welches tötet, ist eine Buße (dschazaaʿ) an Vieh (für ihn) fällig, gleich(wertig) dem, was er (an Wild) getötet hat, worüber zwei rechtliche Leute (zawaa `adlin) von euch entscheiden sollen. (Diese Buße hat er zu entrichten) als Opfertiere, die der Ka`ba zuzuführen sind (um dort geschlachtet zu werden). Oder (als Ersatzleistung ist für ihn) eine Sühne (fällig, und zwar) die Speisung von Armen oder was dem an Fasten entspricht. (Dies wird ihm auferlegt) damit er die bösen Folgen seiner Hadlungsweise (wabaala amrihie) (richtig) zu fühlen bekommt. Was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist, rechnet Allah nicht an. Aber wenn einer es (künftig) wieder tut, wird Allah es an ihm rächen. Allah ist mächtig. Er läßt (die Sünder) seine Rache fühlen.