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Sura 4
Aya 128
128
وَإِنِ امرَأَةٌ خافَت مِن بَعلِها نُشوزًا أَو إِعراضًا فَلا جُناحَ عَلَيهِما أَن يُصلِحا بَينَهُما صُلحًا ۚ وَالصُّلحُ خَيرٌ ۗ وَأُحضِرَتِ الأَنفُسُ الشُّحَّ ۚ وَإِن تُحسِنوا وَتَتَّقوا فَإِنَّ اللَّهَ كانَ بِما تَعمَلونَ خَبيرًا

Rudi Paret

Und wenn eine Frau von ihrem Mann rohe Behandlung (nuschuuzan) oder Abneigung befürchtet, ist es für die beiden keine Sünde, sich friedlich (auf einen finanziellen Ausgleich) zu einigen. Es ist besser, sich friedlich zu einigen (als weiter im Unfrieden zu leben). Die Menschen sind (nun einmal) auf Habsucht eingestellt. (Daher läßt sich manche Schwierigkeit mit Gold ausgleichen). Aber wenn ihr rechtschaffen und Gottesfürchtig seid (ist es besser für euch). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.