112وَمَن يَكسِب خَطيئَةً أَو إِثمًا ثُمَّ يَرمِ بِهِ بَريئًا فَقَدِ احتَمَلَ بُهتانًا وَإِثمًا مُبينًاRudi ParetUnd wer eine Verfehlung oder eine Sünde begeht und hierauf einen Unschuldigen damit in Verruf bringt, lädt damit (das Vergehen von) Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.