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Sura 2
Aya 283
283
۞ وَإِن كُنتُم عَلىٰ سَفَرٍ وَلَم تَجِدوا كاتِبًا فَرِهانٌ مَقبوضَةٌ ۖ فَإِن أَمِنَ بَعضُكُم بَعضًا فَليُؤَدِّ الَّذِي اؤتُمِنَ أَمانَتَهُ وَليَتَّقِ اللَّهَ رَبَّهُ ۗ وَلا تَكتُمُوا الشَّهادَةَ ۚ وَمَن يَكتُمها فَإِنَّهُ آثِمٌ قَلبُهُ ۗ وَاللَّهُ بِما تَعمَلونَ عَليمٌ

Rudi Paret

Und wenn ihr auf einer Reise (unterwegs) seid und keinen Schreiber findet, ist ein Draufgeld zu nehmen (fa-rihaanun maqbuudatun). Und wenn einer von euch einem anderen (einen Vermögenswert) anvertraut, soll der Empfänger das ihm anvertraute Gut (nach Ablauf der verabredeten Frist dem Eigentümer wieder) aushändigen und Allah, seinen Herrn, fürchten. Und unterschlagt keine Zeugenaussage! Wer eine unterschlägt, dessen Herz ist sündig. Allah weiß Bescheid über das, was ihr tut