Und wenn ihr ihnen die Scheidung gegeben habt, bevor ihr sie berührt, und ihr habt ihnen schon einen Pflichtteil festgesetzt, dann gilt die Hälfte dessen, was ihr festgesetzt habt, außer daß sie es euch erlassen oder derjenige es erläßt, in dessen Hand der Bund der Ehe ist, und daß sie es erlassen, ist näher an der Gottesfurcht, und vergeßt nicht die Gunst zwischen euch, Allah hat ja im Blick, was ihr tut.