Kein Vergehen auf euch, wenn ihr den Frauen die Scheidung gegeben habt, die ihr nicht berührt oder für die ihr keinen Pflichtteil festgesetzt habt, und findet sie ab - der Bemittelte nach seinem Vermögen und der Unbemittelte nach seinem Vermögen, eine Abfindung in Billigkeit, als eine Rechtspflicht für die Guthandelnden.