Und wenn ihr sie entlaßt, noch ehe ihr sie berührt habt, während ihr für sie eine Morgengabe ausgesetzt habt, so (steht ihnen) die Hälfte von dem (zu), was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie lassen (etwas davon) nach oder der, unter dessen Obhut die Eheschließung steht, läßt (etwas davon) nach. Und daß ihr (etwas) nachlaßt, entspricht eher der Gottesfurcht. Und vergeßt die Großmut untereinander nicht. Gott sieht wohl, was ihr tut.