Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen diese ihrerseits vier Monate und zehn (Tage) zuwarten. Wenn sie dann ihren Termin erreichen, ist es keine Sünde für euch, wenn sie von sich aus in rechtlicher Weise etwas (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung) unternehmen. Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.