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Sura 2
Aya 233
233
۞ وَالوالِداتُ يُرضِعنَ أَولادَهُنَّ حَولَينِ كامِلَينِ ۖ لِمَن أَرادَ أَن يُتِمَّ الرَّضاعَةَ ۚ وَعَلَى المَولودِ لَهُ رِزقُهُنَّ وَكِسوَتُهُنَّ بِالمَعروفِ ۚ لا تُكَلَّفُ نَفسٌ إِلّا وُسعَها ۚ لا تُضارَّ والِدَةٌ بِوَلَدِها وَلا مَولودٌ لَهُ بِوَلَدِهِ ۚ وَعَلَى الوارِثِ مِثلُ ذٰلِكَ ۗ فَإِن أَرادا فِصالًا عَن تَراضٍ مِنهُما وَتَشاوُرٍ فَلا جُناحَ عَلَيهِما ۗ وَإِن أَرَدتُم أَن تَستَرضِعوا أَولادَكُم فَلا جُناحَ عَلَيكُم إِذا سَلَّمتُم ما آتَيتُم بِالمَعروفِ ۗ وَاتَّقُوا اللَّهَ وَاعلَموا أَنَّ اللَّهَ بِما تَعمَلونَ بَصيرٌ

Rudi Paret

Und die Mütter (die von ihrem Gatten entlassen sind) sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. (Das gilt) für die, die das Stillen ganz zu Ende führen wollen. Und der Vater (der betreffenden Kinder) ist verpflichtet, (während dieser Zeit) ihren Unterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu bestreiten. Von niemand wird mehr verlangt, als er (zu leisten) vermag. Eine Mutter soll nicht wegen ihres Kindes schikaniert werden, und ein Vater nicht wegen des seinen. Und der Erbe (des Vaters) hat (für den Fall, daß dieser stirbt) dieselbe Verpflichtung (gegenüber der stillenden Mutter). Und wenn die beiden nach gegenseitiger Übereinkunft und Beratung (das Kind vor der angegebenen Zeit) entwöhnen wollen, ist es keine Sünde für sie (dies zu tun). Und wenn ihr eure Kinder (einer Amme) zum Stillen geben wollt, ist es keine Sünde für euch (dies zu tun), wenn ihr das, was ihr (als Lohn für das Stillen) ausgesetzt habt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß Allah wohl durchschaut, was ihr tut.