Die Talaq-Scheidung ist zweimal (widerrufbar), dann gilt entweder Behalten nach dem Gebilligten oder Entlassen Ihsan gemäß. Und es gilt für euch (Ehemänner) nicht als halal, irgend etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen gegeben habt, außer wenn beide befürchten, daß sie ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten. Also solltet ihr es befürchten, daß beide ALLAHs Richtlinien nicht einhalten könnten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie eine Ent- schädigung zahlt, (um Talaq-Scheidung zu bewirken). Diese sind ALLAHs Richtlinien, so überschreitet sie nicht! Und wer ALLAHs Richtlinien überschreitet, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden.