Und die talaq-geschiedenen Frauen warten mit sich drei Quru ab. Und es ist nicht halal für sie zu verschweigen, was ALLAH in ihren Gebärmüttern erschuf, sollten sie den Iman an ALLAH und den Jüngsten Tag verinnerlicht haben. Und ihre Ehemänner haben das Vorrecht, die Talaq-Scheidung von ihnen (während der Wartezeit) rückgängig zu machen, wenn sie Aussöhnung wünschen. Und ihnen (den Ehefrauen) steht (den Ehemännern gegenüber) Gleiches zu, wie es ihnen obliegt nach dem Gebilligten, und den Ehemännern steht ihnen gegenüber eine Zusätzlichkeit zu. Und ALLAH ist allwürdig, allweise.