Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und mit ihrem Vermögen und in eigener Person um Allahs willen Krieg geführt haben, und diejenigen, die (ihnen) Aufnahme gewährt und Beistand geleistet haben (nasaruu), die sind untereinander Freunde. Für den Schutz derjenigen, die glauben und nicht ausgewandert sind, seid ihr keineswegs verantwortlich, solange sie nicht (ebenfalls) ausgewandert sind. Doch wenn sie sich im Hinblick auf die Religion (des Islam, zu der sie sich ebenso bekennen wie ihr) um Beistand bitten, seid ihr verpflichtet, Beistand zu leisten, es sei denn (sie bitten euch um Hilfe) gegen Leute, mit denen ihr in einem Vertragsverhältnis steht. Allah durchschaut wohl, was ihr tut.