Gewiß, diejenigen, die den Iman verinnerlicht, Hidschra unternommen, Dschihad mit ihrem Vermögen und mit sich selbst fi-sabilillah geleistet haben, und diejenigen, die (ihnen) Unterkunft gewährt und zum Sieg verholfen haben, diese sind einander Wali. Und diejenigen, die den Iman verinnerlicht, aber keine Hidschra unternommen haben, ihnen gegenüber habt ihr keinerlei Verpflichtungen alsWali, bis sie Hidschra unternommen haben. Sollten sie euch jedoch um Beistand in Din (-Angelegenheiten) bitten, dann habt ihr ihnen beizustehen, es sei denn gegen Leute, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt. Und ALLAH ist allsehend dessen, was ihr tut.