30إِلّا عَلىٰ أَزواجِهِم أَو ما مَلَكَت أَيمانُهُم فَإِنَّهُم غَيرُ مَلومينَAbu Ridaaußer bei ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn da sind sie nicht zu tadeln.