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7
لِيُنفِق ذو سَعَةٍ مِن سَعَتِهِ ۖ وَمَن قُدِرَ عَلَيهِ رِزقُهُ فَليُنفِق مِمّا آتاهُ اللَّهُ ۚ لا يُكَلِّفُ اللَّهُ نَفسًا إِلّا ما آتاها ۚ سَيَجعَلُ اللَّهُ بَعدَ عُسرٍ يُسرًا

Amir Zaidan

Der Vermögende soll seinem Vermögen nach Unterhalt gewähren! Und wem wenig Rizq gewährt wurde, der soll Unterhalt geben von dem, was ALLAH ihm gewährte. ALLAH obliegt keiner Seele außer, was ER ihr gewährte. ALLAH wird nach der Beengtheit Entspannung machen.