Sag: "Ich finde in dem, was mir an Wahy zuteil wurde, nichts als haram für den Speisenden, was er speist, außer wenn es Verendetes, vergossenes Blut oder Schweinefleisch ist - denn dies ist gewiß eine Unreinheit - oder Fisq, worauf (beim Schächten) anderes als ALLAHs Name ausgerufen wurde. Wer jedoch dazu gezwungen wurde, nicht aus Neigung dazu oder Übertretung, so ist dein HERR gewiß allvergebend, allgnädig.