Und wenn einer keine Möglichkeit findet (einen Sklaven in Freiheit zu setzen), hat er (dafür) zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten. (Auch dies) ehe Mann und Frau den ehelichen Verkehr (wieder) aufnehmen. Wenn einer (auch) dazu nicht in der Lage ist, hat er sechzig Arme zu beköstigen. Dies (ist euch verordnet), damit ihr an Allah und seinen Gesandten glaubt. Das sind die Gebote Allahs. Die Ungläubigen aber haben (dereinst) eine schmerzhafte Strafe zu erwarten.