41يُعرَفُ المُجرِمونَ بِسيماهُم فَيُؤخَذُ بِالنَّواصي وَالأَقدامِBubenheim & ElyasDie Übeltäter werden an ihrem Merkmal erkannt werden und dann an den Stirnlocken und an den Füßen ergriffen.