O ihr, die ihr glaubt, wenn einer von euch im Sterben liegt und sein Testament machen will, so soll das Zeugnis unter euch erfolgen durch zwei gerechte Leute von euch - oder durch zwei andere, die nicht von euch sind, wenn ihr im Land umherwandert und euch das Todesunglück trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr Zweifel habt, bei Gott schwören: «Wir verkaufen es nicht für irgendeinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt. Und wir verschweigen das Zeugnis Gottes nicht, sonst gehörten wir zu denen, die sich versündigen.»