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Sura 4
Aya 92
92
وَما كانَ لِمُؤمِنٍ أَن يَقتُلَ مُؤمِنًا إِلّا خَطَأً ۚ وَمَن قَتَلَ مُؤمِنًا خَطَأً فَتَحريرُ رَقَبَةٍ مُؤمِنَةٍ وَدِيَةٌ مُسَلَّمَةٌ إِلىٰ أَهلِهِ إِلّا أَن يَصَّدَّقوا ۚ فَإِن كانَ مِن قَومٍ عَدُوٍّ لَكُم وَهُوَ مُؤمِنٌ فَتَحريرُ رَقَبَةٍ مُؤمِنَةٍ ۖ وَإِن كانَ مِن قَومٍ بَينَكُم وَبَينَهُم ميثاقٌ فَدِيَةٌ مُسَلَّمَةٌ إِلىٰ أَهلِهِ وَتَحريرُ رَقَبَةٍ مُؤمِنَةٍ ۖ فَمَن لَم يَجِد فَصِيامُ شَهرَينِ مُتَتابِعَينِ تَوبَةً مِنَ اللَّهِ ۗ وَكانَ اللَّهُ عَليمًا حَكيمًا

Ahmad von Denffer

Und es ist nicht an einem Gläubigen, daß er einen Gläubigen tötet, außer versehentlich, und wer einen Gläubigen versehentlich tötet, so gilt Freilassen eines gläubigen Unfreien und ein Sühnegeld zu übergeben an seine Angehörigen, außer daß sie es als Spende erlassen, und wenn er von einem Volk ist, daß euch Feind ist, und er ist ein Gläubiger, so gilt Freilassen eines gläubigen Unfreien, und wenn er von einem Volk ist, wo es zwischen euch und zwischen ihnen einen Vertrag gibt, so gilt ein Sühnegeld zu übergeben an seine Angehörigen und Freilassen eines gläubigen Unfreien, und wer keinen findet, so gilt Fasten zweier Monate, aufeinander folgend, - eine Vergebung von Allah, und Allah ist immer wissend, weise.