Und (verboten ist, zu heiraten) die unter Schutz Gestellten unter den Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits dieser (Gruppe) liegt, daß ihr euch mit eurem Vermögen (Frauen) sucht in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise.