Euch wurden für haram (zum Heiraten) erklärt: Eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester, eure Ammen, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Ehefrauen, eure Stieftöchter, die in eurem Haushalt leben, die zu den Ehefrauen gehören, mit denen ihr bereits intim wart, und wenn ihr mit ihnen noch nicht intim wart, dann ist es für euch keine Verfehlung, (diese Stieftöchter zu heiraten), und die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne, und daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig heiratet, es sei denn, was bereits geschehen ist. Gewiß, ALLAH bleibt immer allvergebend, allgnädig.