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Sura 4
Aya 12
12
۞ وَلَكُم نِصفُ ما تَرَكَ أَزواجُكُم إِن لَم يَكُن لَهُنَّ وَلَدٌ ۚ فَإِن كانَ لَهُنَّ وَلَدٌ فَلَكُمُ الرُّبُعُ مِمّا تَرَكنَ ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ يوصينَ بِها أَو دَينٍ ۚ وَلَهُنَّ الرُّبُعُ مِمّا تَرَكتُم إِن لَم يَكُن لَكُم وَلَدٌ ۚ فَإِن كانَ لَكُم وَلَدٌ فَلَهُنَّ الثُّمُنُ مِمّا تَرَكتُم ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ توصونَ بِها أَو دَينٍ ۗ وَإِن كانَ رَجُلٌ يورَثُ كَلالَةً أَوِ امرَأَةٌ وَلَهُ أَخٌ أَو أُختٌ فَلِكُلِّ واحِدٍ مِنهُمَا السُّدُسُ ۚ فَإِن كانوا أَكثَرَ مِن ذٰلِكَ فَهُم شُرَكاءُ فِي الثُّلُثِ ۚ مِن بَعدِ وَصِيَّةٍ يوصىٰ بِها أَو دَينٍ غَيرَ مُضارٍّ ۚ وَصِيَّةً مِنَ اللَّهِ ۗ وَاللَّهُ عَليمٌ حَليمٌ

Amir Zaidan

Und ihr bekommt die Hälfte dessen, was eure Ehefrauen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben. Sollten sie jedoch Kinder haben, dann bekommt ihr das Viertel von dem, was sie hinterlassen haben, nach (der Vollstreckung) des Testaments, das sie hinterlegt haben, und nach (der Begleichung) der Schulden. Und sie (die Ehefrauen) bekommen das Viertel von dem, was ihr hinterlassen habt, wenn ihr keine Kinder habt. Solltet ihr aber Kinder haben, dann bekommen sie das Achtel von dem, was ihr hinterlassen habt, nach (der Vollstreckung) des Testaments, das ihr hinterlegt habt, und nach (der Begleichung) der Schulden. Und sollte (der Verstorbene) ein Mann gewesen sein, der als Kalala beerbt wird - oder eine Frau, und er (oder sie) (mütterlicherseits) einen Bruder oder eine Schwester haben, dann bekommt jeder von ihnen das Sechstel. Sollten sie jedoch mehr als das vorher Erwähnte sein, dann sind sie Partner im Drittel. (Dieses erfolgt erst) nach (der Vollstreckung) des Testaments, das ihr hinterlegt habt, und nach (der Begleichung) der Schulden, ohne (die Erbberechtigten) zu schädigen. Dies ist ein Gebot von ALLAH. Und ALLAH ist allwissend, allnachsichtig.