112وَمَن يَكسِب خَطيئَةً أَو إِثمًا ثُمَّ يَرمِ بِهِ بَريئًا فَقَدِ احتَمَلَ بُهتانًا وَإِثمًا مُبينًاAhmad von DenfferUnd wer eine Überschreitung oder eine mutwillige Sünde begeht, dann damit einen Unschuldigen beschuldigt, so hat er sich Verleumdung und klare mutwillige Sünde aufgeladen.