Und weder ein gläubiger Mann noch eine gläubige Frau dürfen, wenn Allah und sein Gesandter eine Angelegenheit (die sie betrifft) entschieden haben, in (dieser) ihrer Angelegenheit (frei) wählen. Wer gegen Allah und seinen Gesandten widerspenstig ist, ist (damit vom rechten Weg) offensichtlich abgeirrt.