Es ist für den Blinden kein Grund zur Bedrängnis, es ist für den Krüppel kein Grund zur Bedrängnis, es ist für den Kranken kein Grund zur Bedrängnis, es ist auch für euch kein Grund zur Bedrängnis, wenn ihr in euren Häusern eßt, in den Häusern eurer Väter oder in den Häusern eurer Mütter, in den Häusern eurer Brüder oder in den Häusern eurer Schwestern, in den Häusern eurer Onkel väterlicherseits oder in den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, in den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits oder in den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, in einem Haus, dessen Schlüssel in eurem Besitz ist, oder (im Haus) eines Freundes. Es ist für euch kein Vergehen, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun Häuser betretet, so grüßt einander mit einem gesegneten, guten Gruß, der von Gott kommt. So macht Gott euch die Zeichen deutlich, auf daß ihr verständig werdet.