6وَالَّذينَ يَرمونَ أَزواجَهُم وَلَم يَكُن لَهُم شُهَداءُ إِلّا أَنفُسُهُم فَشَهادَةُ أَحَدِهِم أَربَعُ شَهاداتٍ بِاللَّهِ ۙ إِنَّهُ لَمِنَ الصّادِقينَBubenheim & ElyasFür diejenigen, die ihren Gattinnen (Untreue) vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines (solchen) von ihnen darin, daß er viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu denen, die die Wahrheit sagen,