Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann verabreicht jedem von ihnen hundert Peitschenhiebe Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es (bei dieser Strafverordnung) um die Religion Allahs geht (fie dieni llaahi), nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, wenn (anders) ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt Und bei ihrer Bestrafung soll eine Gruppe der Gläubigen (als Zeugen) anwesend sein.