109يَومَئِذٍ لا تَنفَعُ الشَّفاعَةُ إِلّا مَن أَذِنَ لَهُ الرَّحمٰنُ وَرَضِيَ لَهُ قَولًاRudi ParetAn jenem Tag (des Gerichts) nützt die Fürsprache nichts, außer wenn der Erbarmer einem (von den Engeln) Erlaubnis (dazu) gibt und es ihm genehm ist, daß er etwas sagt (wa-radiya lahuu qaulan).