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Sura 2
Aya 282
282
يا أَيُّهَا الَّذينَ آمَنوا إِذا تَدايَنتُم بِدَينٍ إِلىٰ أَجَلٍ مُسَمًّى فَاكتُبوهُ ۚ وَليَكتُب بَينَكُم كاتِبٌ بِالعَدلِ ۚ وَلا يَأبَ كاتِبٌ أَن يَكتُبَ كَما عَلَّمَهُ اللَّهُ ۚ فَليَكتُب وَليُملِلِ الَّذي عَلَيهِ الحَقُّ وَليَتَّقِ اللَّهَ رَبَّهُ وَلا يَبخَس مِنهُ شَيئًا ۚ فَإِن كانَ الَّذي عَلَيهِ الحَقُّ سَفيهًا أَو ضَعيفًا أَو لا يَستَطيعُ أَن يُمِلَّ هُوَ فَليُملِل وَلِيُّهُ بِالعَدلِ ۚ وَاستَشهِدوا شَهيدَينِ مِن رِجالِكُم ۖ فَإِن لَم يَكونا رَجُلَينِ فَرَجُلٌ وَامرَأَتانِ مِمَّن تَرضَونَ مِنَ الشُّهَداءِ أَن تَضِلَّ إِحداهُما فَتُذَكِّرَ إِحداهُمَا الأُخرىٰ ۚ وَلا يَأبَ الشُّهَداءُ إِذا ما دُعوا ۚ وَلا تَسأَموا أَن تَكتُبوهُ صَغيرًا أَو كَبيرًا إِلىٰ أَجَلِهِ ۚ ذٰلِكُم أَقسَطُ عِندَ اللَّهِ وَأَقوَمُ لِلشَّهادَةِ وَأَدنىٰ أَلّا تَرتابوا ۖ إِلّا أَن تَكونَ تِجارَةً حاضِرَةً تُديرونَها بَينَكُم فَلَيسَ عَلَيكُم جُناحٌ أَلّا تَكتُبوها ۗ وَأَشهِدوا إِذا تَبايَعتُم ۚ وَلا يُضارَّ كاتِبٌ وَلا شَهيدٌ ۚ وَإِن تَفعَلوا فَإِنَّهُ فُسوقٌ بِكُم ۗ وَاتَّقُوا اللَّهَ ۖ وَيُعَلِّمُكُمُ اللَّهُ ۗ وَاللَّهُ بِكُلِّ شَيءٍ عَليمٌ

Amir Zaidan

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr einander eine Schuld für eine festgesetzte Frist gewährt, dann schreibt sie nieder! Und ein Schriftführer soll für euch gerecht schreiben. Und ein Schriftführer darf nicht ablehnen, zu schreiben, wie ALLAH es ihm lehrte. So soll er schreiben! Und der Schuldner soll diktieren, ALLAH gegenüber, seinem HERRN, Taqwa gemäß handeln und nichts davon geringer angeben. Und sollte der Schuldner beschränkt, schwach oder unfähig sein, selbst zu diktieren, dann soll sein Wali gerecht diktieren. Und lasst zwei Zeugen von euren Männern ihn (den Vertrag) bezeugen. Und sollten beide keine Männer sein, dann sollen sie ein Mann und zwei Frauen von den Zeugen sein, die ihr akzeptiert, denn sollte die eine von beiden (Frauen) sich irren, dann kann die eine die andere erinnern. Und die Zeugen dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie geladen werden. Und seid nicht lustlos, sie (die Schuld) niederzuschreiben, egal ob sie klein oder groß ist, bis zu ihrer Frist. Dies ist gerechter vor ALLAH, glaubwürdiger für das Zeugnis und näher dazu, keine Zweifel zu hegen. Ausgenommen davon - wenn es sich um einen gegenwärtigen Handel dreht, den ihr untereinander zum Abschluß bringt, dann trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr ihn (diesen Handel) nicht niederschreibt. Und lasst es bezeugen, wenn ihr miteinander Handel betreibt. Und weder ein Schriftführer noch ein Zeuge dürfen geschädigt werden. Und solltet ihr es dennoch tun, so ist dies zweifelsohne Fisq von euch. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber! Und ALLAH lehrt euch. Und ALLAH ist über alles allwissend.