241وَلِلمُطَلَّقاتِ مَتاعٌ بِالمَعروفِ ۖ حَقًّا عَلَى المُتَّقينَAmir ZaidanUnd für die Talaq-Geschiedenen gibt es Versorgung nach dem Gebilligten, es ist eine Verpflichtung, die den Muttaqi obliegt.