Und wenn ihr von ihnen die Talaq-Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt habt, und während ihr ihnen bereits eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt, dann erhalten sie die Hälfte dessen, was ihr zugesprochen habt, es sei denn, sie verzichten oder derjenige verzichtet, der über den Heiratsvertrag verfügt. Und wenn ihr verzichtet, dann ist dies näher zur Taqwa. Und vergesst nicht die Zuvorkommenheit zwischen euch! Gewiß, ALLAH ist dessen, was ihr tut, allsehend.