Und die Gebärenden stillen ihre Geborenen zwei volle Jahre für denjenigen, der die Stillzeit vollständig durchführen will. Und demjenigen, dem geboren wurde, obliegt ihr Rizq und ihr Bekleiden nach dem Gebilligten. Einer Seele wird nicht auferlegt, außer was sie vermag. Weder einer Gebärenden darf wegen ihres Geborenen Schaden zugefügt werden, noch demjenigen, dem geboren wurde, wegen seines Geborenen, und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Und sollten beide sich zum Abstillen im gegenseitigen Einvernehmen und nach Beratung entschließen, dann ist es für beide keine Verfehlung. Und wenn ihr eure Kinder (durch andere) stillen lassen wollt, dann ist es keine Verfehlung für euch, wenn ihr das gebt, was ihr vereinbart habt, nach dem Gebilligten. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß dessen, was ihr tut, allsehend ist.