Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei ganze Jahre, für den, der das Stillen vollenden möchte, und seinem Vater obliegt ihre Versorgung und ihre Bekleidung in Billigkeit. Es wird keiner Seele über ihre Tragkraft zugemutet. Eine Mutter wird nicht bedrängt wegen ihres Kindes und ein Vater nicht wegen seines Kindes, und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Und wenn sie beide die Entwöhnung möchten, nach Einvernehmen von beiden und Beraten, so ist kein Vergehen auf beiden, und wenn ihr möchtet, daß eure Kinder gestillt werden, so ist kein Vergehen auf euch, wenn ihr überlaßt, was ihr in Billigkeit gebt, und fürchtet Allah und wißt, daß Allah im Blick hat, was ihr tut