Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrer Wartezeit näherten, dann behaltet sie gemäß dem Gebilligten oder entlasst sie gemäß dem Gebilligten. Und behaltet sie nicht zum Schädigen, um Übertretung zu begehen. Und wer solches macht, der beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Und nehmt euch ALLAHs Ayat nicht zum Spott! Und gedenkt der Gabe ALLAHs euch gegenüber und dessen, was ER euch von der Schrift und der Weisheit hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß über alles allwissend ist.