Die Entlassung darf zweimal erfolgen. Dann müssen sie entweder in rechtlicher Weise behalten oder im Guten freigegeben werden. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen zukommen ließet, zu nehmen, es sei denn, beide fürchten, die Bestimmungen Gottes nicht einzuhalten. Und wenn ihr fürchtet, daß die beiden die Bestimmungen Gottes nicht einhalten werden, so besteht für sie beide kein Vergehen in bezug auf das, womit sie sich loskauft. Dies sind die Bestimmungen Gottes, übertretet sie nicht. Diejenigen, die Gottes Bestimmungen übertreten, das sind die, die Unrecht tun.