Diejenigen (Ehemänner), die schwören, sich von ihren Frauen fernzuhalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie (innerhalb dieser vier Monate) wiedereinlenken (? faa'uu) (und den Verkehr mit ihren Frauen wiederaufnehmen wollen), ist Allah barmherzig und bereit zu vergeben (und rechnet ihnen ihren Schwur nicht an).