Und gedenket Allahs in einer bestimmten Anzahl von Tagen! Und wenn es einer eilends in zwei Tagen abmacht, trifft ihn keine Schuld. Und wenn einer (damit) in Verzug gerät (und mehr Zeit benötigt), trifft ihn (ebenfalls) keine Schuld. (Dies gilt) für den, der gottesfürchtig ist. Fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß ihr (dereinst) zu ihm versammelt werdet.