Und erfüllt die Wallfahrt und den Besuch für Allah, und wenn ihr gehindert seid, so güt das, was leicht ist vom Opfertier, und rasiert nicht eure Köpfe, bis das Opfertier seinen Opferplatz erreicht hat und wer von euch krank ist oder er hat eine Verletzung an seinem Kopf, so gilt eine Auslösung mit Fasten oder Spende oder Opfern, - und wenn ihr in Sicherheit seid, wer also den Besuch mit der Wallfahrt genossen hat, so gilt was leicht ist vom Opfertier, und wer nichts findet, so gilt Fasten, drei Tage auf der Wallfahrt und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid, dies sind zehn vollständig. Dies für den, dessen Angehörige nicht Anwohner bei der Heiligen Moschee sind, und fürchtet Allah und wißt, daß Allah hart im Bestrafen ist