182فَمَن خافَ مِن موصٍ جَنَفًا أَو إِثمًا فَأَصلَحَ بَينَهُم فَلا إِثمَ عَلَيهِ ۚ إِنَّ اللَّهَ غَفورٌ رَحيمٌRudi ParetWenn aber einer von seiten eines Erblassers Unrechtmäßigkeit oder schuldhaftes Vergehen befürchtet und daraufhin zwischen ihnen (auf gütlichem Weg) einen Ausgleich herbeiführt, trifft ihn keine Schuld. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.